Wir vertreten sowohl Arbeitgeber (nationale und internationale Mandanten) als auch Arbeitnehmer in sämtlichen arbeitsrechtlichen Belangen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Selbstverständlich übernehmen wir auch die Vertretung unserer Mandanten vor Behörden und Gerichten.
Vor allem Arbeitgeber wenden sich mit sämtlichen rechtlichen Fragestellungen im Bereich des Human Resource Managements an uns. Ein Schwerpunkt unserer Beratung liegt in der Betreuung unserer Mandanten in sämtlichen individualarbeitsrechtlichen Angelegenheiten und zwar von der Begründung bis zur Beendigung von Dienstverhältnissen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Beratung bei kollektivarbeitsrechtlichen Fragen, insbesondere bei der Verhandlung und Erstellung von Betriebsvereinbarungen (unter anderem auch bei der Erstellung von Sozialplänen).
Aufgrund der voranschreitenden Digitalisierung und der Regulierung des Datenschutzes spielt der Arbeitnehmerdatenschutz im Rahmen der arbeitsrechtlichen Beratung eine starke Rolle, wo wir ebenfalls Arbeitgebern und auch Arbeitnehmern beratend zur Seite stehen.
Unsere Leistungen im Bereich des Arbeitsrechts umfassen insbesondere: