Wir vertreten sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherer. Dies in sämtlichen versicherungsvertragsrechtlichen Angelegenheiten, sei es eine Streitigkeit aus der Haushaltsversicherung über den Anspruchsgrund oder in welcher Höhe die Leistung des Anspruches auf dauernde Invalidität aus der Unfallversicherung zusteht. Sofern Ihnen als Versicherungsnehmer nicht (mehr) sämtliche Unterlagen vorliegen sollten, dann übernehmen wir die Anforderung der einschlägigen Polizze samt der Versicherungsbedingungen. Unser Ansprechpartner im Versicherungsvertragsrecht verfügt über eine einschlägige universitäre Zusatzqualifikation, damit Ihre Rechte optimal wahrgenommen werden können.
Folgende Sparten stehen im Mittelpunkt unserer Beratung: