Überprüfung des von Ihrem Unternehmen erstellten Verfahrensverzeichnisses auf Rechtskonformität im Sinne der DSGVO inkl. Beratung
ab Preis: EUR 350,00 zzgl. USt.
Anstatt der bisherigen Meldungen an das Datenverarbeitungsregister, sind zukünftig gemäß Art 30 DSGVO Verzeichnisse über die Verarbeitungstätigkeit personenbezogener Daten von den jeweils Verantwortlichen zu führen.
Diese Verzeichnisse sind schriftlich oder elektronisch zu führen und müssen unter anderem folgende Punkte enthalten:
Eine Verletzung dieser Dokumentationspflicht kann mit Geldstrafe bis zu 10 Millionen Euro oder 2% des letztjährigen Jahresumsatzes geahndet werden.
Wir leisten Gewähr für die Rechtskonformität des von Ihnen verwendeten Verfahrensverzeichnisses, besprechen die von Ihnen erstellten Verfahrensverzeichnisse mit Ihnen und geben nützliche Tipps für die zukünftige Erstellung von weiteren Verfahrensverzeichnissen.
Für weitere Rückfragen stehen Ihnen die Anwälte der KSKP sehr gerne zur Verfügung.