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Arztrecht – ärztliche Kooperationen

Mit unserer Spezialisierung auf ärztliche Kooperationen und aufgrund unserer langjährigen Erfahrung garantieren wir Ihnen eine qualitativ hochwertige Beratung. Ihre persönliche Betreuung durch gleich bleibende und erreichbare Ansprechpartner ist uns ein wichtiges Anliegen.

  • Gründung von Ordinations- und Apparategemeinschaften
  • Kauf und Verkauf von Arztpraxen
  • Übergabe und Übernahme von Arztpraxis
  • Kooperationen von Ärzten
  • Gründung von (Vertrags-)Gruppenpraxis

Wir erarbeiten maßgeschneiderte rechtliche Lösungen für Sie, die genau das bieten, was Sie tatsächlich brauchen.

Zusätzlich bieten wir Ihnen auch die notwendige rechtliche Unterstützung bei anderen Rechtsangelegenheiten für Ihre Arztpraxis oder Ärztegesellschaft. Beispielsweise

  • Gesellschafts-, Geschäftsführerverträge, Geschäftsordnungen
  • Kauf- und Lieferantenverträge
  • Behandlungsverträge
  • Beratung und Vertretung bei Haftungsfällen
  • Mietverträge, Kaufverträge von Liegenschaften
  • Versicherungsverträge
  • Beratung und Vertretung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten (Ordinationsgehilfen, Vertretungen etc.)
  • Abklärung der einzuhaltenden Abläufe hinsichtlich der Vorgaben der Sozialversicherungsträger (GKK, GSVG etc.)
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