umfangreiche Überprüfung der Notwendigkeit der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten in Ihrem Unternehmen
Preis: EUR 260,00 zzgl. USt.
Derzeit ist ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter in Österreich gesetzlich nicht zwingend vorgesehen. Unabhängig davon haben bereits einige Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten, vor allem im Hinblick auf die ab 25.Mai 2018 geltende Datenschutzgrundsatzverordnung der EU, bestellt.
Diese Verordnung sieht jedoch keine generell verpflichtende Bestellung vor, sondern trifft die Pflicht lediglich Behörden und öffentliche Stellen, die Daten verarbeiten, sowie Unternehmen, deren Kerntätigkeit die umfangreiche Durchführung von personenbezogenen Datenverarbeitungsvorgängen, im speziellen im Fall von sensiblen Daten, bildet.
Darüber hinaus ist eine Bestellung eines internen oder auch externen Datenschutzbeauftragten auf freiwilliger Basis jederzeit möglich.
Wir überprüfen anhand Ihrer Tätigkeit im Unternehmen ob die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten anhand den ab 25.05.2018 geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zwingend notwendig ist oder nicht.
Für weitere Rückfragen stehen Ihnen die Anwälte der KSKP sehr gerne zur Verfügung.