Als Ausgangssachverhalt dient eine klassische Situation, in der ein Werkunternehmer (folgend: Unternehmer) dem Werkbesteller (folgend: Besteller) ein mangelhaftes Werk übergibt und trotzdem den vollen Werklohn fordert. Ist der Besteller trotzdem zur Zahlung verpflichtet und wie muss er sich im Falle der Bereitschaft des Unternehmers zur Beseitigung des Mangels verhalten? Gemäß § 1170 ABGB ist derMehr lesen