Mit dem Erbrechtsänderungsgesetz 2015 (in Kraft ab 01.01.2017) wollte der Gesetzgeber – neben anderen Zielen – Anreize für die Pflege einer nahestehenden Person schaffen, um dem Pflegenotstand in einer gewissen Weise entgegenzuwirken. Ähnliche Regelungen haben sich in Deutschland und auch in der Schweiz bereits bewährt. Zu den nahestehenden Personen, die das Pflegevermächtnis geltend machen können,Read more