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Aktuelles - Kryptowährungen und Blockchain - Anwalt Österreich

Kryptowährungen im Zivilrecht

By Mag. Clemens Konrad | Allgemein | 0 comment | 31 Juli, 2019 | 0

Einführung 

Wie in Bezug auf fast alle gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Bereiche des Lebens machen Globalisierung und Digitalisierung auch vor nationaler und internationaler Geldwirtschaft nicht halt. In diesem Zusammenhang hört man in letzter Zeit vermehrt die Begriffe Kryptowährungen, Blockchain und insbesondere Bitcoin. Doch worum handelt es sich dabei und was ist in rechtlicher Hinsicht zu beachten? 

Kryptowährungen sind digitale Zahlungsmittel, die auf verschlüsselten digitalen Informationen beruhen und unabhängig von Banken im herkömmlichen Sinn genutzt werden. Die älteste (seit Jänner 2009) und bis heute bekannteste dieser Kryptowährungen ist „Bitcoin“.

Bitcoins werden mittels Transaktionen von einer Adresse an eine andere überwiesen, wofür ein geheimer Schlüssel benötigt wird. Eine derartige Adresse kann jeder jederzeit ohne Angabe eines Klarnamens generieren. Wer den geheimen Schlüssel für eine Adresse kennt, kann von dieser nach Belieben Transaktionen vornehmen. Wird der geheime Schlüssel verloren, sind die Bitcoins auf der Adresse verloren.

Alle vorgenommenen Bitcoin-Transaktionen werden in Blöcken gespeichert, die verkettet werden und die Bitcoin-Blockchain (das Prinzip der Blockchain an sich beschränkt sich nicht nur auf Kryptowährungen) ergeben. Diese Blockchain ist dezentral, d.h. tausendfach in einem großen Peer-to-Peer-Netzwerk gespeichert, weshalb sie grundsätzlich sehr sicher gegenüber Hackerangriffen oder technischen Problemen ist, was bei einem zentralen Server nicht der Fall wäre.

Sie ist öffentlich einsehbar, was sich jedoch durch die Pseudonymität von Bitcoin relativiert. Nur wer die Bitcoin-Adresse auf Punkt und Komma kennt und einer bestimmten Person zuordnen kann, kann eine konkrete Transaktionen nachsehen, in diesem Fall dann jedoch alle mit dieser Adresse jemals vorgenommenen.

 

Zivilrechtliche Aspekte von Kryptowährungen und Blockchain

Im nationalen österreichischen Zivilrecht sind Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ether nicht definiert. Sie gelten vielmehr als eine Sache iSd § 285 ABGB. Dementsprechend können über Bitcoins Verträge im Sinne des ABGB wie zB Kauf- oder Tauschverträge abgeschlossen werden, was aber etwa Bitcoins aber nicht zu einem gesetzlichen Zahlungsmittel macht.

Dies sind in Österreich nur Eurobanknoten und Euro- sowie Centmünzen. Daher kann in Österreich niemand gezwungen werden, Bitcoins als Zahlungsmittel zu akzeptieren, während es selbstverständlich sehr wohl möglich ist, diese als Zahlungsmittel für eine bestimmte Leistung zu vereinbaren.

In rechtlicher Hinsicht ist hierbei jedoch zu beachten, dass kein Kaufvertrag (welcher bedingt, dass eine Sache gegen Geld, also einen bestimmten Eurobetrag, überlassen wird), sondern vielmehr wohl ein Tauschvertrag vorliegt.

Es liegt umgekehrt aber ein Kaufvertrag (und eben kein Tauschvertrag vor), wenn eine bestimmte Menge an Bitcoins gegen Zahlung eines entsprechenden Eurobetrags übertragen wird. 

 

Vorsicht bei Transaktionen mittels Kryptowährungen und Blockchain

Besondere Vorsicht ist bei der Transaktion von Bitcoins geboten, da im Gegensatz zu einer herkömmlichen Überweisung von einem Bankkonto auf ein anderes, eine bestätigte Transaktion technisch nicht mehr zurückgenommen werden kann.

In rechtlicher Hinsicht könnten die irrtümlich überwiesenen Bitcoins zwar zB gemäß § 1431 ABGB zurückgefordert und auch die betreffende Transaktion aufgrund der Öffentlichkeit der Blockchain schnell ausgeforscht werden, angesichts der Pseudonymität auf der Blockchain wird es aber in vielen Fällen unmöglich sein, den Empfänger zu identifizieren. In diesem Fall ist das Geld unwiederbringlich dahin.

 

Grundsätzlich kein Anspruch, zu Unrecht erhaltene Bitcoins zu behalten

Auch wenn eine Person unerwarteterweise von einer unbekannten Adresse Bitcoins überwiesen bekommt, ist man grundsätzlich nicht berechtigt, diese zu behalten. Es kann aber auch hier schwierig werden, den Absender der Transaktion ausfindig zu machen, insbesondere, weil es auch temporäre Adressen gibt, die zum Zeitpunkt der Kenntnisnahme der Transaktion nicht mehr existieren. Hier würde eine Rücküberweisung das Risiko des beiderseitigen Verlusts der Bitcoins mit sich bringen.

 

Für weiterführende Informationen wenden Sie sich jederzeit gerne an das KSKP-TEAM.

Mag. Clemens Konrad

§ 285 ABGB

 

Bitcoin, Blockchain, Ether, Kryptowährungen

Mag. Clemens Konrad

Mag. Clemens Konrad schloss sein Diplomstudium der Rechtswissenschaften an der Karl-Franzens Universität in Graz 2016 ab und trat anschließend seine Gerichtspraxis im Sprengel des OLG Graz an. Bereits während seines Studiums war Mag. Clemens Konrad als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei KSKP-Rechtsanwälte tätig. Seit Juni 2017 verstärkt Mag. Clemens Konrad das Team der KSKP als Rechtsanwaltsanwärter. Mag. Clemens Konrad ist spezialisiert auf nationales und internationales Markenrecht, Urheber- und Medienrecht, Werbung und Marketing, IT- und Internetrecht und E-Commerce.

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