Das kontaktlose Bezahlen erleichtert den täglichen Zahlungsverkehr: kein Anstehen beim Ticketschalter oder bei Kassen im Supermarkt. Möglich macht dies NFC – Near Field Communication. Doch wie sicher ist die dahinterstehende Technologie und wer haftet bei Schäden?
Laut Angaben der Payment Service Austria (PSA) hat sich die Nutzung des kontaktlosen Bezahlens an den Bankomatkassen im Vergleich zum Jahr 2014 verdreifacht. Neben Bankomatkarten können auch immer mehr Mobiltelefone als „Bankomatkarte am Handy“ genutzt werden.
Kommt es im Zuge der Nutzung solcher NFC-Chips zu einer unbefugten Transaktion, hat der Zahlungsdienstleister eine Ersatzpflicht gegenüber dem Kunden und muss dessen Konto gem § 44 Abs 1 ZaDiG so stellen, wie es ohne den nicht autorisierten Zahlungsvorgang stehen würde. Das gilt allerdings nicht, wenn den Kunden ein Verschulden am Missbrauch trifft, etwa wenn er eine verlorene Bankomatkarte nicht sperren lässt.
Darüber hinaus muss der Datenschutz im Auge behalten werden: Sowohl Händler als auch Zahlungsdienstleister und Banken sind, wenn sie Daten erheben oder verwenden, gem § 14 DSG 200 verpflichtet, diese vor unbefugten Zugriffen zu schützen.
Für weitere Informationen stehen Ihnen die Rechtsanwälte der KSPR sehr gerne zur Verfügung.