Durch das Deregulierungsgesetz 2017 wurden Neuregelungen für GmbH-Gründungen getroffen, welche ab 01.01.2018 gelten und auf drei Jahre befristet sind. Das gesetzlich geforderte Stammkapital blieb unverändert, alternativ kann von der Gründungsprivilegierung gebraucht gemacht werden. Die vereinfachte GmbH-Gründung ist unter der Voraussetzung möglich, dass es nur einen Gesellschafter gibt, welcher zugleich als einziger Geschäftsführer bestellt wird. WeitersRead more