Gemäß § 5 Steiermärkisches Baugesetz (BauG) ist eine Grundstücksfläche als Bauplatz geeignet, wenn die Bebauung dem Steiermärkischen Raumordnungsgesetz entspricht, eine geeignete Wasser- und Energieversorgung sowie Wasserentsorgung besteht, der Untergrund tragfähig ist und keine Gefährdung durch Naturereignisse, insbesondere Lawinen, Hochwasser und Vermurungen, besteht. Weiters muss der Bauplatz über eine geeignete und rechtlich gesicherte Zufahrt verfügen. InsbesondereMehr lesen