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Liberalisierung im Gewerberecht

By Dr. Andreas Konrad | Allgemein | 0 comment | 18 Juli, 2017 | 0

Am 29.06.2017 wurde im Nationalrat die geplante Änderung der Gewerbeordnung 1994 beschlossen. Erklärtes Ziel der Novelle war eine Beschleunigung und Kostensenkung des Verfahrens, eine Liberalisierung der bestehenden Gewerbe sowie eine Stärkung der beruflichen Bildung.

Die Ende Juni beschlossene Gesetzesänderung hat vor allem Auswirkungen auf die 19 Teilgewerbe, die nun den freien Gewerben zugeordnet sind und keiner Reglementierung mehr unterliegen. Darunter fallen z.B. Änderungsschneiderei oder auch der Zusammenbau von Möbelsätzen.

Auch das sogenannte „Single License“-Prinzip wurde eingeführt: Die Gewerbelizenz wird mit der Anmeldung eines Gewerbes durch einen Gewerbetreibenden, der zum Zeitpunkt der Anmeldung über keine Gewerbeberechtigung verfügt, begründet und umfasst sämtliche Gewerbe einschließlich der Nebenrechte. Darüber hinaus erweiterte der Gesetzgeber die Möglichkeit, Nebenleistungen aus anderen Gewerben zu erbringen.

 

Für weitere Fragen stehen ihnen die Anwälte von KSPR sehr gerne zur Verfügung.

Gewerbeordnung, GewO

Dr. Andreas Konrad

Dr. Andreas Konrad greift auf die Erfahrung seiner jahrzehntelangen Tätigkeit als Rechtsanwalt und Berater zurück. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Karl-Franzens-Universität in Graz spezialisierte er sich insbesondere im Bereich des Immobilien-, Immobilienvertrags- und Baurechts, sowohl vor Gericht als auch außergerichtlich. Seine Tätigkeit erstreckt sich nicht nur auf Österreich, sondern auch auf das internationale Umfeld. Dr. Konrad betreut dabei die internationalen Kooperationen der Kanzlei. Als eingetragener Rechtsanwalt steht er seit 1987 seinen Klienten mit Leidenschaft und Kompetenz zur Seite.

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