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Die vereinfachte GmbH-Gründung ab 01.01.2018

By Dr. Andreas Konrad | Allgemein | 0 comment | 4 Oktober, 2017 | 0

Durch das Deregulierungsgesetz 2017 wurden Neuregelungen für GmbH-Gründungen getroffen, welche ab 01.01.2018 gelten und auf drei Jahre befristet sind. Das gesetzlich geforderte Stammkapital blieb unverändert, alternativ kann von der Gründungsprivilegierung gebraucht gemacht werden.

Die vereinfachte GmbH-Gründung ist unter der Voraussetzung möglich, dass es nur einen Gesellschafter gibt, welcher zugleich als einziger Geschäftsführer bestellt wird. Weiters bedarf die vereinfachte GmbH-Gründung keines Notariatsakts, sondern erfolgt diese ausschließlich elektronisch.

Die Identität des Geschäftsführers wird im Zuge der Einzahlung der Stammeinlage vom jeweiligen Kreditinstitut überprüft und festgestellt. Eine Errichtungserklärung ist weiterhin notwendig, allerdings darf diese über den gesetzlichen Mindestinhalt (Firma, Sitz, Unternehmensgegenstand, Höhe des Stammkapitals und Betrag der Stammeinlage) und ausgewählte Klauseln nicht hinausgehen.

Für die Erstellung der notwendigen Unterlagen sowie der Überprüfung der Rechtskonformität des Firmenwortlautes, stehen Ihnen die KSPR Rechtsanwälte sehr gerne zur Verfügung.

Geschäftsführer, Gewerbeordnung, GewO, Unternehmen

Dr. Andreas Konrad

Dr. Andreas Konrad greift auf die Erfahrung seiner jahrzehntelangen Tätigkeit als Rechtsanwalt und Berater zurück. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Karl-Franzens-Universität in Graz spezialisierte er sich insbesondere im Bereich des Immobilien-, Immobilienvertrags- und Baurechts, sowohl vor Gericht als auch außergerichtlich. Seine Tätigkeit erstreckt sich nicht nur auf Österreich, sondern auch auf das internationale Umfeld. Dr. Konrad betreut dabei die internationalen Kooperationen der Kanzlei. Als eingetragener Rechtsanwalt steht er seit 1987 seinen Klienten mit Leidenschaft und Kompetenz zur Seite.

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