Der Wunsch wichtige Lebensbereiche (Wohnen, Gesundheit, Vermögen, Vertretung vor Behörden, etc.) vor Verlust der Geschäftsfähigkeit – aufgrund des Alters, einer Krankheit oder auch eines unvorhersehbaren Unfalles – selbstbestimmt zu regeln wird nicht zuletzt wegen der stetig steigenden Lebenserwartung immer größer. Mit einer Vorsorgevollmacht kann festgelegt werden, für welche Angelegenheiten ein Bevollmächtigter Ihres Vertrauens tätig werden soll, wenn Sie juristisch dazu nicht mehr in der Lage sind.
Die Vorsorgevollmacht trägt somit den individuellen Wünschen und Vorstellungen des Vollmachtgebers Rechnung (z.B. Pflegeleistungen, Heimaufenthalt, Freizeitgestaltung, etc.) und wird die Auswahl des Bevollmächtigten nicht einfach dem Gericht überlassen.
Wichtigste Voraussetzung beim Abschluss einer Vorsorgevollmacht ist die Geschäfts-, Einsichts- und Urteilsfähigkeit des Vollmachtgebers im Zeitpunkt der Errichtung. Die Vorsorgevollmacht kann je nach den Bedürfnissen des Einzelnen auf unterschiedliche Art und Weise ausgestaltet werden und stehen Ihnen die Rechtsanwälte der KSPR für weitere Informationen sehr gerne zur Verfügung.