Wir befinden uns mitten in der Adventszeit. Mit dieser Zeit einher geht auch die Suche nach Geschenken, wobei sich sicherlich jeder bemüht, passende Geschenke für seine Liebsten zu erwerben. Was aber tun mit Geschenken, die nicht gefallen? In rechtlicher Hinsicht ist festzuhalten, dass ein gesetzliches Recht auf Umtausch nicht existiert. In der Vorweihnachtszeit räumen jedoch viele Verkäufer vertragliche Umtauschrechte (andere Ware oder Geld) ein.
Wir empfehlen Ihnen, sich dieses Recht schriftlich bestätigen zu lassen. Davon zu unterscheiden ist das gesetzliche Recht auf Gewährleistung. Sollte Ihre Ware einen Mangel, das ist eine Abweichung der Leistung vom vertraglich Geschuldeten, aufweisen, so haben Sie das gesetzliche Recht die Ware gegen eine mangelfreie auszutauschen oder die mangelhafte Ware verbessern zu lassen. In bestimmten Fällen steht Ihnen auch das Recht auf Preisminderung oder das Recht auf Rückerstattung des Geldes zu.
Darüber hinaus gewähren viele Hersteller für den mangelfreien Zustand einer Ware vertragliche Garantiezusagen. Für weitere Informationen stehen Ihnen die Rechtsanwälte der KSPR sehr gerne zur Verfügung.