Der Werbeauftritt ist das digitale Aushängeschild eines Unternehmens und inzwischen wesentliche Schnittstelle zwischen Unternehmer und Kunden. Bei der Erstellung und Nutzung von Websites sowie Web-Marketing sind, je nach Umfang und Funktionen, verschiedene Rechtsbereiche zu beachten.
Schon bei der Auswahl des Domain-Namens ist beispielsweise abzuklären, ob gegen Marken-, Firmen-, Urheber- oder Namensrechte verstoßen wird, da die österreichische Domain-Registrierungsstellen diesbezüglich keine Überprüfung vornehmen. Neben diversen gesetzlichen Vorgaben sind vom Betreiber die Informationspflichten nach dem Datenschutzgesetz 2000, dem E-Commerce- und dem Mediengesetz zu beachten, die bei Nichterfüllung teils erhebliche Verwaltungsstrafen und andere Rechtsfolgen nach sich ziehen können.
Eine Neuerung brachte darüber hinaus das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, welches einen barrierefreien Webauftritt vorsieht. Für weitere Informationen stehen Ihnen die Rechtsanwälte der KSPR sehr gerne zur Verfügung.