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Web-Marketing – Worauf muss man achten?

By Dr. Andreas Konrad | Allgemein | 0 comment | 18 Februar, 2017 | 0

Der Werbeauftritt ist das digitale Aushängeschild eines Unternehmens und inzwischen wesentliche Schnittstelle zwischen Unternehmer und Kunden. Bei der Erstellung und Nutzung von Websites sowie Web-Marketing sind, je nach Umfang und Funktionen, verschiedene Rechtsbereiche zu beachten.

Schon bei der Auswahl des Domain-Namens ist beispielsweise abzuklären, ob gegen Marken-, Firmen-, Urheber- oder Namensrechte verstoßen wird, da die österreichische Domain-Registrierungsstellen diesbezüglich keine Überprüfung vornehmen. Neben diversen gesetzlichen Vorgaben sind vom Betreiber die Informationspflichten nach dem Datenschutzgesetz 2000, dem E-Commerce- und dem Mediengesetz zu beachten, die bei Nichterfüllung teils erhebliche Verwaltungsstrafen und andere Rechtsfolgen nach sich ziehen können.

Eine Neuerung brachte darüber hinaus das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, welches einen barrierefreien Webauftritt vorsieht. Für weitere Informationen stehen Ihnen die Rechtsanwälte der KSPR sehr gerne zur Verfügung.

Datenschutz, E-Commerce, SEO, web marketing

Dr. Andreas Konrad

Dr. Andreas Konrad greift auf die Erfahrung seiner jahrzehntelangen Tätigkeit als Rechtsanwalt und Berater zurück. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Karl-Franzens-Universität in Graz spezialisierte er sich insbesondere im Bereich des Immobilien-, Immobilienvertrags- und Baurechts, sowohl vor Gericht als auch außergerichtlich. Seine Tätigkeit erstreckt sich nicht nur auf Österreich, sondern auch auf das internationale Umfeld. Dr. Konrad betreut dabei die internationalen Kooperationen der Kanzlei. Als eingetragener Rechtsanwalt steht er seit 1987 seinen Klienten mit Leidenschaft und Kompetenz zur Seite.

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