Tel +43 / 316 / 85 25 85-0
office@kskp.at
KSKP-RechtsanwälteKSKP-RechtsanwälteKSKP-RechtsanwälteKSKP-Rechtsanwälte
  • Team
  • Blog
  • Rechtsprodukte
  • Schwerpunkte
    • Arztrecht
    • Arbeitsrecht
    • Familienrecht
    • Forderungsbetreibung
    • Gemeinderecht
    • Immaterialgüterrecht
    • Immobilien- / Baurecht
    • IT-Recht / Datenschutzrecht
    • Strafrecht
    • Unternehmensrecht
    • Vergaberecht
    • Versicherungsvertragsrecht
  • Netzwerk
    • Kooperationsanwälte
  • Kontakt
    • Graz
    • Wien
    • Hausmannstätten
NextPrevious

Konkurrenzklauseln in Franchiseverträgen – zulässig?

By Dr. Andreas Konrad | Allgemein | 0 comment | 2 Mai, 2017 | 0

Die wirksame Vereinbarung einer Konkurrenzklausel spielt gerade bei Franchiseverträgen eine bedeutende Rolle für den Franchisegeber. Konkurrenzklauseln sind nicht nur im Geltungsbereich ausdrücklicher gesetzlicher Regelungen wie dem Angestellten- oder dem Handelsvertretergesetz, sondern ganz allgemein nur beschränkt zulässig, insbesondere dann, wenn sie die Berufs- und Erwerbsinteressen des Verpflichtenden über den Rahmen der schutzwürdigen Interessen des Berechtigten hinaus beschränken.

In einem aktuellen Urteil des OGH (4Ob48/17p) beurteilte dieser eine Konkurrenzklausel, wonach der Franchisenehmer im übergroßen Umfang ohne örtliche Begrenzungen und für die Dauer von drei Jahren eingeschränkt werden sollte, als sittenwidrig.

Aufgrund dieser nun vorliegenden jüngsten Rechtssprechung sollten nunmehr Ihre Franchiseverträge hinsichtlich einer etwaigen Konkurrenzklausel überprüft werden, wobei Ihnen die Rechtsanwälte von KSPR Rechtsanwälte sehr gerne zur Verfügung stehen.

Franchisevertrag, Konkurrenzklausel

Dr. Andreas Konrad

Dr. Andreas Konrad greift auf die Erfahrung seiner jahrzehntelangen Tätigkeit als Rechtsanwalt und Berater zurück. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Karl-Franzens-Universität in Graz spezialisierte er sich insbesondere im Bereich des Immobilien-, Immobilienvertrags- und Baurechts, sowohl vor Gericht als auch außergerichtlich. Seine Tätigkeit erstreckt sich nicht nur auf Österreich, sondern auch auf das internationale Umfeld. Dr. Konrad betreut dabei die internationalen Kooperationen der Kanzlei. Als eingetragener Rechtsanwalt steht er seit 1987 seinen Klienten mit Leidenschaft und Kompetenz zur Seite.

More posts by Dr. Andreas Konrad

NextPrevious
AGB | Impressum | Disclaimer
  • AGB
  • Aktuelles
  • Datenschutzerklärung
  • Disclaimer
  • Impressum
  • Kontakt
  • Kooperationen
  • Schwerpunkte
    • Arbeitsrecht
    • Arztrecht
    • Familienrecht
    • Forderungsbetreibung
    • Gemeinderecht
    • Immaterialgüterrecht
    • Immobilien- / Baurecht
    • IT-Recht / Datenschutzrecht
    • Strafrecht
    • Unternehmensrecht / Start-UPs
    • Vergaberecht
    • Versicherungsvertragsrecht
  • Services
    • AGB-Erstellung
    • AGB-Prüfung
    • Datenschutz-Workshop
    • Datenschutzbeauftragter-Check
    • Datenschutzerklärung
    • Datenschutzvortrag
    • DSGVO Webshop-Check
    • DSVGO Website Check
    • Externer Datenschutzbeauftragter
    • Prüfung der Deckungsablehnung des Versicherers
    • Rechtsberatung für Unternehmen
    • Start Up Workshop
    • Verfahrensverzeichnis-Check
  • STARTSEITE
  • Team
KSKP-Rechtsanwälte