Die Bestimmungen der DSGVO, welche die Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die Rechte der Betroffenen und die Pflichten der Verantwortlichen (Geschäftsführer bzw. Vorstand) einheitlich in der EU regeln, sowie deren nationale Umsetzung mittels Datenschutzanpassungsgesetz 2018, gelten ab 25.05.2018. Anstatt der bisherigen Meldungen an das Datenverarbeitungsregister, sind zukünftig gemäß Art 30 DSGVO Verzeichnisse über die Verarbeitung von Daten von den jeweils Verantwortlichen zu führen. Diese Verzeichnisse sind schriftlich zu führen und müssen unter anderem folgende Punkte enthalten:
- Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
- Zweck der Datenverarbeitung
- Beschreibung der Kategorien der personenbezogenen Daten
- Kategorien der Empfänger, welchen diese Daten offengelegt werden
Eine Verletzung dieser Dokumentationspflicht kann mit Geldstrafe bis zu 10 Millionen Euro oder 2% des letztjährigen Jahresumsatzes geahndet werden.
Für weitere Informationen stehen Ihnen die Rechtsanwälte von KSPR Rechtsanwälte sehr gerne zur Verfügung.