Bislang müssen Überwachungsanlagen, welche Bilddateien aufzeichnen, bei der Datenschutzbehörde gemeldet und registriert werden. Dies gilt nicht für reine Echtzeitüberwachungen. Eine Videoüberwachung darf ausschließlich gemäß den Bestimmungen des § 50c DSG 2000 und nach Abschluss des Registrierungsverfahren in Betrieb genommen werden. Die Inbetriebnahme einer nicht registrierten Überwachungsanlage stellt eine Verwaltungsübertretung mit Geldstrafen bis zu EURRead more