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Sind Sie Auftragsverarbeiter gem. Artikel 28 DSGVO?

By Dr. Andreas Konrad | Allgemein | 0 comment | 29 Januar, 2018 | 0

Auftragsverarbeiter ist jede natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, welche personenbezogene Daten für einen Verantwortlichen verarbeitet. Ein Auftragsverarbeiter hat jedenfalls dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche Verarbeitungen personenbezogener Daten mittels DSGVO konformen technischen und organisatorischen Maßnahmen bewerkstelligt werden und der Schutz der Rechte der Betroffenen dauerhaft gewährleistet ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten mittels einem Auftragsverarbeiter erfolgt auf Grundlage eines Verarbeitungsvertrages, welcher zwingend schriftlich zu errichten ist und folgende Punkte beinhalten soll: die Pflichten und Rechte des Verantwortlichen, die Kategorien der zu erhebenden Daten, Art und Zweck der Verarbeitung, Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, Bindung an den Verantwortlichen, Ort der Durchführung der Datenverarbeitung und ob die Hinzuziehung bestimmter Sub-Auftragsverarbeiter zulässig ist oder nicht.

Für weitere Fragen im Zusammenhang mit der geänderten Gesetzeslage stehen Ihnen die KSPR Rechtsanwälte sehr gerne zur Verfügung.

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Dr. Andreas Konrad

Dr. Andreas Konrad greift auf die Erfahrung seiner jahrzehntelangen Tätigkeit als Rechtsanwalt und Berater zurück. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Karl-Franzens-Universität in Graz spezialisierte er sich insbesondere im Bereich des Immobilien-, Immobilienvertrags- und Baurechts, sowohl vor Gericht als auch außergerichtlich. Seine Tätigkeit erstreckt sich nicht nur auf Österreich, sondern auch auf das internationale Umfeld. Dr. Konrad betreut dabei die internationalen Kooperationen der Kanzlei. Als eingetragener Rechtsanwalt steht er seit 1987 seinen Klienten mit Leidenschaft und Kompetenz zur Seite.

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