Auftragsverarbeiter ist jede natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, welche personenbezogene Daten für einen Verantwortlichen verarbeitet. Ein Auftragsverarbeiter hat jedenfalls dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche Verarbeitungen personenbezogener Daten mittels DSGVO konformen technischen und organisatorischen Maßnahmen bewerkstelligt werden und der Schutz der Rechte der Betroffenen dauerhaft gewährleistet ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten mittels einem Auftragsverarbeiter erfolgt auf Grundlage eines Verarbeitungsvertrages, welcher zwingend schriftlich zu errichten ist und folgende Punkte beinhalten soll: die Pflichten und Rechte des Verantwortlichen, die Kategorien der zu erhebenden Daten, Art und Zweck der Verarbeitung, Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, Bindung an den Verantwortlichen, Ort der Durchführung der Datenverarbeitung und ob die Hinzuziehung bestimmter Sub-Auftragsverarbeiter zulässig ist oder nicht.
Für weitere Fragen im Zusammenhang mit der geänderten Gesetzeslage stehen Ihnen die KSPR Rechtsanwälte sehr gerne zur Verfügung.