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Externer Datenschutzbeauftragter - Services - Anwalt Österreich

Datenschutzbeauftragter – Wer braucht ihn?

By Dr. Andreas Konrad | Allgemein | 0 comment | 8 April, 2017 | 0

Derzeit ist ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter in Österreich gesetzlich nicht zwingend vorgesehen. Unabhängig davon haben bereits einige Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten, vor allem im Hinblick auf die ab 25.Mai 2018 geltende Datenschutzgrundsatzverordnung der EU, bestellt.

Diese Verordnung sieht jedoch keine generell verpflichtende Bestellung vor, sondern trifft die Pflicht lediglich Behörden und öffentliche Stellen, die Daten verarbeiten, sowie Unternehmen, deren Kerntätigkeit die umfangreiche Durchführung von Datenverarbeitungsvorgängen bildet. Darüber hinaus ist eine Bestellung eines internen oder auch externen Datenschutzbeauftragten auf freiwilliger Basis jederzeit möglich.

Die Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten im Unternehmen soll in Unabhängigkeit erfolgen können und bezieht sich auf die Überwachung von Datenanwendungen und die Einhaltung gesetzlicher Datenschutzvorschriften sowie auf die Folgenabschätzung von Datenverarbeitungen für die jeweiligen Unternehmen.

Für weitere Informationen stehen Ihnen die Rechtsanwälte von KSPR Rechtsanwälte sehr gerne zur Verfügung.

Datenschutz, Datenschutzbeauftragter, EU, Verordnung

Dr. Andreas Konrad

Dr. Andreas Konrad greift auf die Erfahrung seiner jahrzehntelangen Tätigkeit als Rechtsanwalt und Berater zurück. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Karl-Franzens-Universität in Graz spezialisierte er sich insbesondere im Bereich des Immobilien-, Immobilienvertrags- und Baurechts, sowohl vor Gericht als auch außergerichtlich. Seine Tätigkeit erstreckt sich nicht nur auf Österreich, sondern auch auf das internationale Umfeld. Dr. Konrad betreut dabei die internationalen Kooperationen der Kanzlei. Als eingetragener Rechtsanwalt steht er seit 1987 seinen Klienten mit Leidenschaft und Kompetenz zur Seite.

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