Derzeit ist ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter in Österreich gesetzlich nicht zwingend vorgesehen. Unabhängig davon haben bereits einige Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten, vor allem im Hinblick auf die ab 25.Mai 2018 geltende Datenschutzgrundsatzverordnung der EU, bestellt.
Diese Verordnung sieht jedoch keine generell verpflichtende Bestellung vor, sondern trifft die Pflicht lediglich Behörden und öffentliche Stellen, die Daten verarbeiten, sowie Unternehmen, deren Kerntätigkeit die umfangreiche Durchführung von Datenverarbeitungsvorgängen bildet. Darüber hinaus ist eine Bestellung eines internen oder auch externen Datenschutzbeauftragten auf freiwilliger Basis jederzeit möglich.
Die Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten im Unternehmen soll in Unabhängigkeit erfolgen können und bezieht sich auf die Überwachung von Datenanwendungen und die Einhaltung gesetzlicher Datenschutzvorschriften sowie auf die Folgenabschätzung von Datenverarbeitungen für die jeweiligen Unternehmen.
Für weitere Informationen stehen Ihnen die Rechtsanwälte von KSPR Rechtsanwälte sehr gerne zur Verfügung.