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Angleichung der Rechte von Arbeitern und Angestellten

Von Dr. Andreas Konrad | Allgemein | Keine Kommentare | 7 November, 2017 | 0

Nur wenige Tage vor der Wahl wurde im „alten“ Nationalrat mit den Stimmen von SPÖ, FPÖ und den Grünen der Beschluss über die Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten gefasst. Eckpunkte der Regelung sind insbesondere die Angleichung der Kündigungsfristen, die einheitliche Entgeltfortzahlung im Krankenstand, sowie das Verbot der Einschränkung der Generalklausel der bezahlten Dienstverhinderung aus wichtigem Grund für Arbeiter.

Ausnahmen, etwa im Bereich der Kündigungsfristen, bestehen für Branchen, in denen der Saisonbetrieb überwiegt, also vor allem für das Baugewerbe und den Tourismus. Hier können in den jeweiligen Kollektivverträgen abweichende Regelungen festgelegt werden.

Die Änderungen treten mit 1. Juli 2018 in Kraft, wobei auch diesbezüglich eine Ausnahme für die Angleichung der Kündigungsfristen geschaffen wurde, um den Betrieben zu ermöglichen, sich auf die neue Gesetzeslage einzustellen: sie werden erst im Jahr 2021 harmonisiert.

 

Für weitere Fragen im Zusammenhang mit der geänderten Gesetzeslage stehen Ihnen die KSPR Rechtsanwälte sehr gerne zur Verfügung.

Geschäftsführer, Unternehmen

Dr. Andreas Konrad

Dr. Andreas Konrad greift auf die Erfahrung seiner jahrzehntelangen Tätigkeit als Rechtsanwalt und Berater zurück. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Karl-Franzens-Universität in Graz spezialisierte er sich insbesondere im Bereich des Immobilien-, Immobilienvertrags- und Baurechts, sowohl vor Gericht als auch außergerichtlich. Seine Tätigkeit erstreckt sich nicht nur auf Österreich, sondern auch auf das internationale Umfeld. Dr. Konrad betreut dabei die internationalen Kooperationen der Kanzlei. Als eingetragener Rechtsanwalt steht er seit 1987 seinen Klienten mit Leidenschaft und Kompetenz zur Seite.

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