Nur wenige Tage vor der Wahl wurde im „alten“ Nationalrat mit den Stimmen von SPÖ, FPÖ und den Grünen der Beschluss über die Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten gefasst. Eckpunkte der Regelung sind insbesondere die Angleichung der Kündigungsfristen, die einheitliche Entgeltfortzahlung im Krankenstand, sowie das Verbot der Einschränkung der Generalklausel der bezahlten Dienstverhinderung aus wichtigem Grund für Arbeiter.
Ausnahmen, etwa im Bereich der Kündigungsfristen, bestehen für Branchen, in denen der Saisonbetrieb überwiegt, also vor allem für das Baugewerbe und den Tourismus. Hier können in den jeweiligen Kollektivverträgen abweichende Regelungen festgelegt werden.
Die Änderungen treten mit 1. Juli 2018 in Kraft, wobei auch diesbezüglich eine Ausnahme für die Angleichung der Kündigungsfristen geschaffen wurde, um den Betrieben zu ermöglichen, sich auf die neue Gesetzeslage einzustellen: sie werden erst im Jahr 2021 harmonisiert.
Für weitere Fragen im Zusammenhang mit der geänderten Gesetzeslage stehen Ihnen die KSPR Rechtsanwälte sehr gerne zur Verfügung.