Allgemein bezeichnet die Vertragsstrafe eine dem Vertragspartner zugesagte Geldsumme für den Fall, dass der Versprechende seine vertraglichen Verpflichtungen nicht oder nicht in gehöriger Weise erfüllt. Derartige Vereinbarungen sind im Baurecht gängig und dienen insbesondere zur Absicherung einer Baufertigstellungsfrist. Heikel ist nun die Frage, wie die Vertragsstrafe zu handhaben ist, wenn sich der Baufertigstellungstermin verzögert undMehr lesen