Die österreichische Gewerbeordnung unterscheidet zwischen freien und reglementierten Gewerben, wobei nur für letztere gemäß § 94 GewO 1994 neben den allgemeinen Voraussetzungen (Volljährigkeit, etc.), welche für jedes Gewerbe notwendig sind, ein fachlicher Befähigungsnachweis erforderlich ist. Gewerbe, die nicht ausdrücklich reglementiert sind, sind freie Gewerbe, deren Ausübung ohne Nachweis der Erfüllung von besonderen fachlichen Qualifikationen gestartetRead more